Incoterms 2010

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Incoterms oder International Commercial Terms (internationale Geschäftsbedingungen) sind eine Serie von internationalen Verkaufsbedingungen, die durch die Internationale Handelskammer (ICC) veröffentlicht werden und von einem breiten Publikum bei internationalen Handelsgeschäften angewandt werden. Sie werden weltweit von Regierungen, juristischen Behörden und Händlern für die Auslegung der am meisten gebrauchten Begriffe im internationalen Handel angenommen.
Gruppe E - Abreise
  • EXW - Ex Works - ab Werk (benannter Ort) - Der Verkäufer stellt die Ware in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Käufer ist für alle Gebühren verantwortlich. Dieser Begriff legt die größte Verantwortung beim Käufer und minimale Verpflichtungen beim Verkäufer. Der Begriff Ex Works wird häufig verwendet, wenn für den Verkauf von Waren eine erste Preisangabe ohne Einschluss von irgendwelchen Kosten gemacht wird. EXW bedeutet, dass ein Verkäufer die Ware in seiner Niederlassung ( Betrieb, Fabrik, Lager, Werk) am vereinbarten Termin abholbereit hat. Der Käufer zahlt alle Transportkosten und trägt auch die Risiken für die Beförderung der Ware zu ihrem endgültigen Bestimmungsort.
Gruppe F - Hauptfracht unfrei
  • FCA - Free Carrier - Frei Frachtführer (benannte Plätze) - Der Verkäufer übergibt die zur Ausfuhr freigemachte Ware in die Obhut des ersten (vom Käufer benannten) Frachtführers am benannten Ort. Dieser Begriff ist für alle Transportarten geeignet, mit Einschluss von Lufttransport, Transport per Bahn, Straßentransport und Seetransport in Containern oder multimodalem Seetransport. Das ist der richtige "Freight Collect" (Fracht per Nachnahme) Begriff, der für Beförderung auf dem Seeweg in Containern, ob LCL (Less than Container Load - weniger als eine Containerladung) oder FCL (Full Container Load - volle Containerladung) benutzt werden muss.
  • FAS - Free Alongside Ship - Frei Längsseite Schiff (benannter Verladehafen) - Der Verkäufer muss die Ware längsseits des Schiffes im benannten Hafen bereitstellen. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen. Nur für den Seeverkehr geeignet, aber NICHT für multimodalen Seetransport in Containern (siehe Incoterms 2010, ICC Publikation 715). Dieser Begriff wird in der Regel für Schwergut oder Schüttgut verwendet.
  • FOB - Free on Board - Frei an Bord (benannter Verladehafen) - Der Verkäufer muss die Ware an Bord des vom Käufer bezeichneten Schiffes laden. Kosten und Risiken werden an der Reling geteilt. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen. Nur für den Seeverkehr geeignet, aber NICHT für multimodalen Seetransport in Containern (siehe Incoterms 2010, ICC Publikation 715). Der Käufer muss dem Verkäufer die Details bezüglich des Schiffes und des Hafens, in dem die Ware verladen werden müssen, mitteilen, und es gibt keine Erwähnung oder Bestimmung bezüglich der Verwendung eines Frachtführers oder Spediteurs. Lufttransport ist NICHT einbegriffen. Dieser Begriff wurde in den letzten drei Jahrzehnten stark missbraucht, seit Incoterms 1980 erklärte, dass FCA für Containertransporte verwendet werden sollte.
Gruppe C - Hauptfracht frei
  • CFR oder CNF - Cost and Freight - Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen) - Der Verkäufer muss die Kosten und die Fracht für den Transport der Ware bis zum Bestimmungshafen zahlen. Allerdings geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware die Reling überschritten hat. Nur für Seeverkehr, und Versicherung für die Ware ist NICHT einbegriffen. Die Versicherung geht auf Kosten des Käufers.
  • CIF - Cost, Insurance and Freight - Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen) - Genau dasselbe wie CFR, außer dass der Verkäufer zusätzlich die Versicherung für den Käufer beschaffen und bezahlen muss. Nur für Seeverkehr.
  • CPT - Carriage Paid To - Frachtfrei (benannter Bestimmungsort) - Das allgemeine/multimodale Äquivalent oder das Containertransportäquivalent von CFR. Der Verkäufer zahlt für die Beförderung zum bezeichneten Bestimmungsort, aber das Risiko geht über, wenn die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird.
  • CIP - Carriage and Insurance Paid (To) - Frachtfrei versichert (bis) (benannter Bestimmungsort) - Der Containertransport / das multimodale Äquivalent von CIF. Der Verkäufer zahlt den Transport und die Versicherung bis zum benannten Bestimmungsort, aber das Risiko geht über, wenn die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird.
Gruppe D - Ankunft
  • DAF - Delivered at Frontier - Frei Grenze (Lieferungsort) - Dieser Begriff kann verwendet werden, wenn die Ware mit der Bahn und mit Transport auf der Straße befördert werden. Der Verkäufer zahlt für den Transport zum benannten Lieferort an der Grenze. Der Käufer sorgt für die Zollabfertigung und zahlt für den Transport von der Grenze bis zu seinem Werk. Der Übergang des Risikos erfolgt an der Grenze.
  • DES - Delivered Ex Ship - Geliefert ab Schiff (benannter Hafen) - Wenn Ware ex Schiff geliefert wird, dann wird der Übergang des Risikos nicht erfolgen, solang das Schiff nicht am benannten Bestimmungsort angekommen ist und die Ware dem Käufer zum Ausladen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer zahlt die gleichen Fracht- und Versicherungskosten wie er diese unter einer CIF-Vereinbarung zahlen würde. Im Gegensatz zu CFR- und CIF-Bedingungen ist der Verkäufer damit einverstanden, nicht nur die Kosten, sondern auch das Risiko und die Gebühren bis zur Ankunft des Schiffes im benannten Hafen zu tragen. Die Kosten für das Ausladen der Ware und alle Abgaben, Steuern, usw. gehen zulasten des Käufers. Ein häufig verwendeter Begriff bei der Verschiffung von Massengütern, wie von Kohlen, Getreide, trockenen chemischen Produkten, und wenn der Verkäufer sein eigenes Schiff entweder besitzt oder gechartert hat.
  • DEQ - Delivered Ex Quay - Geliefert ab Kai (benannter Hafen) - Das ist mit DES vergleichbar, aber der Übergang des Risikos erfolgt erst, nachdem die Ware im Bestimmungshafen ausgeladen ist.
  • DDU - Delivered Duty Unpaid - Geliefert unverzollt (benannter Bestimmungsort) - Dieser Begriff bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer an dem im Kaufvertrag benannten Bestimmungsort liefert. Die Ware ist nicht für Import freigemacht und nicht auf irgendeine Transportweise am Bestimmungsort ausgeladen. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken für das Ausladen, den Zoll und irgendwelche Lieferungen hinter dem Bestimmungsort. Wenn der Käufer jedoch wünscht, dass der Verkäufer die mit der Einfuhrabfertigung, dem Zoll, dem Ausladen und den Lieferungen hinter dem Bestimmungsort verbundenen Kosten und Risiken trägt, muss das ausdrücklich im Verkaufsvertrag vereinbart sein.
  • DDP - Delivered Duty Paid - Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) - Dieser Begriff bedeutet, dass der Verkäufer alle Transportkosten bezahlt und alle Risiken trägt, bis die Ware angeliefert wurde, und den Zoll zahlt. Auch synonym mit dem Begriff "frei Haus" verwendet. Der begreiflichste Begriff für den Käufer. In den meisten Einfuhrländern sollten Steuern wie (aber nicht limitativ) Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern nicht als im Voraus bezahlt und als "zurückzuerstattende" Steuern betrachtet werden. Daher sind Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern in der Regel keine direkten Kosten für den Importeur, da sie gegen den Verkauf auf dem lokalen (inländischen) Markt gedeckt werden.


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